Integrierte Bürogestaltung: Möbel, DSL und Festnetz harmonisch kombinieren
Wer eine Bürotätigkeit ausübt, weiß: Ein Büro muss schön gestaltet sein, da man dort schließlich die meiste Zeit verbringt.
An der alten Wohnadresse abgestellt und im neuen Zuhause nahtlos eingeschaltet – das wünschen sich wohl alle Nutzer von ihrem Internet-Provider. Damit Ihr Umzug mit dem DSL-Anschluss reibungslos klappt, sollten Sie jedoch einiges beachten. Wir verraten Ihnen, welche Fristen Sie berücksichtigen sollten, wie teuer ein Umzug ist und was ein Umzugsservice leistet. Außerdem machen wir einen kleinen Ausflug in das Thema Sonderkündigungsrecht.
Inhaltsverzeichnis
Wenn Sie umziehen, gibt es grundsätzlich zwei Optionen: Entweder Sie führen Ihren DSL-Vertrag fort oder Sie entscheiden sich für einen neuen Provider. Allerdings haben Sie nicht immer die Wahl, zumindest dann nicht, wenn Sie Ihre Mindestvertragslaufzeit noch nicht erfüllt haben. In dem Fall können Sie nur regulär nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Es gibt aber eine Ausnahme: Kann Ihr Provider aufgrund technischer Gegebenheiten seinen Vertrag am neuen Wohnort nicht vollständig oder gar nicht erfüllen, haben Sie ein DSL-Sonderkündigungsrecht.
Ihre Internetverbindung ist stabil, schnell und läuft reibungslos? Um zu überprüfen, ob das auch am neuen Wohnort der Fall ist, können Sie einen DSL-Verfügbarkeitscheck machen. Den Check führen Sie ganz einfach im Internet, zum Beispiel direkt bei Ihrem Internetanbieter oder bei Vergleichsportalen durch. Dafür geben Sie einfach Ihre neue Adresse und Postleitzahl in die entsprechende Suchmaske ein. Sollten Sie dabei feststellen, dass der Anbieter Ihren DSL-Vertrag reibungslos in Ihrem neuen Zuhause fortführen kann, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Stellt sich heraus, dass Ihr Provider den Vertrag am neuen Wohnort nicht anbieten kann, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat dafür gesorgt, dass Ihre Rechte als Verbraucher nun noch stärker geschützt werden. Wussten Sie zum Beispiel, dass sich Ihr Vertrag für den DSL-Anschluss nach Beendigung der 24-monatigen Kündigungsfrist nun nicht mehr automatisch um weitere 12 Monate verlängert? Haben Sie Ihre Mindestvertragslaufzeit „abgesessen“, können Sie nun monatlich Ihren Vertrag kündigen. Damit erhalten Sie auch wesentlich mehr Flexibilität beim Umzug mit Ihrem DSL-Anschluss. Das TKG hat auch noch etwas zum Thema Sonderkündigungsrecht bei Umzug im petto. Aus der vorherigen 3-Monats-Frist hat der Gesetzgeber eine 1-Monats-Frist gemacht.1
Kurzum: Nach Ablauf Ihrer Mindestvertragslaufzeit oder wenn Ihr Anbieter Ihren Vertrag am neuen Wohnort nicht fortführen kann, haben Sie nur eine Kündigungsfrist von einem Monat.2
Sie planen einen Umzug mit Ihrem DSL-Anschluss? Darüber sollten Sie Ihren Provider rechtzeitig informieren. Doch was heißt genau rechtzeitig? Die Angaben der Internetanbieter variieren hier leicht. Wir raten Ihnen dazu, Ihren Provider 6-8 Wochen vor Ihrem Umzug über Ihre Pläne zu informieren. Ergeben sich Fragen oder Verzögerungen, können diese mit großer Wahrscheinlichkeit noch aufgefangen werden. Genügend Zeit einzuplanen, ist für Sie besonders wichtig, wenn Sie dringend auf das Internet zu Hause angewiesen sind, zum Beispiel weil Sie im Home Office arbeiten. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie Ihren DSL-Umzug nicht rechtzeitig angeben? Dann müssen Sie mit Verzögerungen rechnen – diese können einige Tage oder sogar mehrere Wochen betragen.
Unser Tipp: Sie haben Ihre Umzugswünsche nicht rechtzeitig kommuniziert oder es gibt Probleme bei der Auftragsbearbeitung? Dann können Sie eine Übergangslösung auf Funkbasis nutzen. Dafür schließen Sie einfach den entsprechenden USB-Stick an Ihr Notebook oder Ihren PC an.
Wie tief Sie für einen Umzug in die Tasche greifen müssen, ist sehr unterschiedlich. Während die Umzugspauschale bei Vodafone beispielsweise 39,99 Euro beträgt, ist 1&1 mit 69,95 Euro deutlich teurer. Clever: Wenn Sie Ihren Vertrag upgraden oder verlängern, entfällt bei den meisten Providern die Umzugspauschale.
Damit Sie den Überblick nicht verlieren, haben wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung entwickelt. Hier sehen Sie genau, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.
Sich vor dem Umzug mit seinem DSL-Anschluss-Vertrag zu beschäftigen, macht durchaus Sinn. Zum einen erfahren Sie so, wie lange Sie noch an die Mindestvertragslaufzeit gebunden sind, zum anderen können Sie Ihre vorliegenden Vertragskonditionen prüfen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, sich im Anschluss über attraktivere Angebote zu informieren und, falls möglich, zu wechseln.
Wie bereits erwähnt, ist es sehr wichtig, zu checken, ob Ihr DSL-Vertrag nach Umzug in der gleichen Qualität fortgeführt werden kann. Überprüfen Sie am besten online, ob die gleiche Bandbreite nach wie vor zur Verfügung steht.
Der finale Schritt sieht vor, dass Sie 6-8 Wochen vorher Ihren Provider über Ihren Umzug in Kenntnis setzen. Wussten Sie, dass Sie dafür auch einen bequemen Umzugsservice nutzen können? Mit nur wenigen Angaben erfährt Ihr Anbieter in minutenschnelle wann und wohin es Sie verschlägt. Nutzen Sie, je nach Provider, zum Beispiel den Vodafone Umzugsservice.
Wann es Ihrem Provider gelingt, Ihnen Internet in Ihrem neuen Zuhause bereitzustellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Sie haben einen neuen Router bekommen? Dann können Sie diesen direkt in Ihrem neuen Heim installieren. Vergessen Sie nicht: Hardware wie Router sind in der Regel Leihgeräte und müssen nach der Nutzung zurückgesendet werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach der Postadresse und senden Sie das Gerät inklusive Zubehör schnellstmöglich zurück. Falls Sie den Router nicht zurücksenden, kann Ihnen Ihr Provider übrigens den jeweiligen Zeitwert des Routers in Rechnung stellen.
1 TKG.pdf (gesetze-im-internet.de)
2 Beim Umzug die Kündigungsfristen beachten | Verbraucherzentrale Niedersachsen (verbraucherzentrale-niedersachsen.de)