Internet im Homeoffice – so schnell sollte der Anschluss sein
Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus und genießen die dadurch gewonnenen Freiheiten.
Wer einen Festnetzanschluss oder einen Zugang zum Internet haben möchte, braucht einen Vertrag. In der Regel verlangen die Provider eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten – jedoch auch Verträge über 12 Monate oder einen Monat sind zu haben. Wer mit seinem Vertrag zufrieden ist, lässt ihn meist weiterlaufen. Dazu braucht der Kunde nichts Weiteres zu machen, denn ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Doch innerhalb von zwei Jahren kann sich in dieser schnelllebigen Branche so einiges ändern – vor allem die Preise. Nun heißt es, den DSL und Festnetz Anbieter zu kündigen – vielleicht wurde schon ein günstigeres Angebot entdeckt. Von heute auf morgen lassen sich diese Verträge jedoch nicht kündigen, denn es müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese sind von Anbieter zu Anbieter verschieden und richten sich auch nach der Länge des Vertrages. Bei den einmonatigen Verträgen sind es meist zwei oder vier Wochen Kündigungsfrist, bei den längerfristigen Verträgen liegen die Fristen bei einem bis zu drei Monaten. Es gibt aber auch Sonderfälle, die ein vorzeitiges kündigen möglich machen.
Inhaltsverzeichnis
Eine ordnungsgemäße Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, damit sie rechtsgültig ist. Hierzu die verschiedenen Möglichkeiten.
Das sollte in der Kündigung enthalten sein:
Verträge werden von zwei Parteien geschlossen und beide haben Rechte und Pflichten. Kommt einer der Parteien seinen Pflichten nicht nach – besteht die Möglichkeit einer so genannten außerordentlichen Kündigung. In diesen Fällen muss der Kunde nicht abwarten, bis der Vertrag endet, sondern kann schon vorher kündigen – natürlich immer schriftlich.
Werden innerhalb des Vertragszeitraumes die AGB’s vom Anbieter geändert und der Kunde akzeptiert diese nicht, kann er vorzeitig kündigen. Dies kann zum Beispiel eine Preiserhöhung sein.
Sollte der Provider, die im Vertrag genannten Leistungen nicht erbringen, hat der Kunde ebenso das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Allerdings muss der Kunde den Anbieter zuerst auffordern, hier Nachbesserung zu leisten. Erst, wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann die vorgezogene Kündigung in Anspruch genommen werden.
Thema Umzug – in diesem Fall hat der Kunde ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Provider am neuen Wohnort den bisherigen Standard nicht mehr gewährleisten kann.
Verstirbt der Nutzer und die Angehörigen können oder wollen den bestehenden Vertrag nicht übernehmen, kann dieser ebenfalls vorzeitig gekündigt werden. Dafür muss allerdings der Totenschein dem Provider vorgelegt werden. Eine Kopie genügt vollkommen.
Wenn der Kunde dauerhaft in ein anderes Land zieht, macht es auch Sinn, den Festnetz- oder DSL Vertrag sofort zu kündigen. Die Provider verlangen hier ein Dauervisum oder einen Meldeschein der neuen Adresse im Ausland.
Ist der Kunde nicht mehr zahlungsfähig, so besteht auch hier die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Letztendlich ist dieser Schritt in beiderseitigem Interesse. Die Kündigung übernimmt in diesem Fall der Insolvenzverwalter.
Unter einem Haustürgeschäft werden zum Beispiel Kaffeefahrten oder der Besuch eines Vertreters im Direktvertrieb zuhause verstanden. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb von zwei Wochen gekündigt werden.